FIRMENFITNESS

FIRMENFITNESS
MEHR GESUNDHEIT UND FITNESS IM BETRIEB


Die betriebliche Gesundheitsförderung liegt voll im Trend und das nicht ohne Grund. Ein fitter Geist in einem fitten Körper – betriebliche Gesundheitsförderung wird für Unternehmen immer wichtiger!
Mangelnde Bewegung und die dauerhafte Arbeit am Schreibtisch verursachen Sehnenverkürzungen, Fehlhaltung und schlicht und einfach Schmerzen. Stress, Übergewicht, Stoffwechsel- und Herzkreislauferkrankungen sind oftmals der Grund für Langzeitausfälle und hohe Krankenstände in Unternehmen.
Gemeinsames Training am Arbeitsplatz oder in der Freizeit fördert nicht nur die Gesundheit, sie macht erwiesenermaßen auch leistungsfähiger und steigert die Motivation im Job. Im Betrieb, mit den Kollegen gemeinsam Sport zu treiben fördert die Eigeninitiative, die viele Menschen brauchen um auch langfristig etwas für die eigene Fitness zu tun. Seltener krank sein, mehr Energie haben, einen Ausgleich zum Alltag schaffen. Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist das Mittel um das gesamte Team fit zu halten. Unser qualifiziertes Vital’Inn Kompetenz Team unterstützt Sie dabei mit professionellem know-how und erfolgreichen ganzheitlichen Konzepten. Mit unseren Fitnesslösungen bieten wir ein vielfältiges Angebot, das einen einzigartigen Wettbewerbsvorsprung für jedes Unternehmen darstellt.
Egal ob Chef oder Mitarbeiter – setzten Sie sich mit uns in Verbindung! Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Durchführung eines Gesundheitstages. Wir entwickeln mit Ihnen zusammen eine passgenaue Lösung für Ihr Unternehmen!

Welche Vorteile hat Firmenfitness?
Firmenfitness ist ein Gewinn sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter.
Vorteile für das Unternehmen sind z.B. Einsparungen durch einen niedrigeren Krankenstand und eine verbesserte Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.
Vorteile für die Mitarbeiter sind z.B. ein höheres Wohlbefinden und Selbstvertrauen, als auch bessere Fitness und Stressabbau. 

Zusätzlich gibt es einen steuerlichen Vorteil?
Grundsatz: Die Beiträge für ein Fitnessstudio sind Sachbezüge. Dem Arbeitnehmer zugeflossene Sachbezüge sind lohnsteuerpflichtig und beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Ausnahme: Aus Vereinfachungsgründen wird die kostenlose oder verbilligte Überlassung bestimmter Sachbezüge nicht als Arbeitslohn erfasst, wenn der geldwerte Vorteil pro Monat insgesamt nicht mehr als 44 EUR beträgt (Freigrenze).
Sie möchten mehr über unsere Firmenfitnessangebote erfahren?
Wir beraten Sie gerne!
Vereinbaren Sie am besten gleich Ihren Informationstermin unter der Rufnummer (030) 970 41 64
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